Staub macht krank!
Werden die Atemwege ständig durch Staub belastet, kann dies je nach Staubzusammensetzung und Teilchengröße zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.
Besonders gefährlich ist der ganz feine Staub, der in der ruhenden Luft über viele Stunden schwebt ohne sich abzulagern. Dieser dringt mit jedem Atemzug tief in die Lunge bis zu den kleinsten Lungenbläschen vor. Da der ganz feine Staub von hier aus nicht mehr völlig ausgeatmet oder ausgehustet werden kann, wird er zur ernsten Gefahr für die Gesundheit.
Atemwegsbeschwerden haben oft ihren Ursprung in der Staubbelastung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Dieses ist den wenigsten bewusst. Die ersten Symptome wie n Husten, n Auswurf, n Kurzatmigkeit und Atemnot werden zudem meist nur wenig beachtet und als „normal“ angesehen. Die Chancen einer frühzeitigen Erkennung und Behandlung der Beschwerden sowie Möglichkeiten zur Minderung der Staubbelastung werden daher meist gar nicht oder nur sehr spät ergriffen. Die Folge sind schwere Atemwegserkrankungen mit meist erheblicher Minderung der Lebensqualität. Dieses führt oftmals zur Beendigung der Berufstätigkeit – damit ist nicht selten die Aufgabe des Betriebes verbunden.
Was als lästiger Husten beginnt, endet oftmals in einer schweren Erkrankung!
Staub ist nicht nur lästig, er schadet der Gesundheit!
Persönliche Schutzmaßnahmen Atemschutz
In Arbeitsbereichen, in denen eine ausreichende Vermeidung der Belastung gegenüber Staub und seinen Bestandteilen durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nicht zu erwarten ist, muss zum Schutz der eigenen Gesundheit Atemschutz getragen werden.
Es wird empfohlen, als Atemschutz partikelfiltrierende Halbmasken mindestens mit der Schutzklasse FFP2 oder FFP3 zu verwenden, die
- eine CE-Kennzeichnung tragen
- idealerweise über ein Ausatemventil verfügen
- die richtige Größe haben und eine Anpassung an die jeweilige Gesichtsform zulassen.
Diese Masken sind nur zur Filterung von Partikeln, d.h. Staubteilchen, geeignet, und nicht für Gefahrstoffe wie Gase oder Dämpfe vorgesehen.
Der Atemschutz sollte regelmäßig gegen einen neuen ausgetauscht werden – spätestens nach einer Arbeitsschicht in staubintensiver Umgebung. Der Atemschutz ist immer staubdicht aufzubewahren.
Für Arbeitnehmer mit intensivem Kontakt zu Stallstaub und seinen Bestandteilen, z.B. in der Intensivtierhaltung, ist nach der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 H6 „Organische Stäube“ der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zweckmäßig.
Weil diese Vorsorgeuntersuchung insbesondere der Früherkennung von Atemwegserkrankungen dient, wird sie auch dem Betriebsunternehmer und seiner Familie empfohlen.