Gewahrsamsschäden
Landwirtschaftliche Betriebe nutzen zunehmend Maschinen von Berufskollegen, Maschinenringen oder über Maschinengemeinschaften. Dadurch trägt der Landwirt das Risiko für diese Maschine während seines Gebrauchs.
Diese Schäden werden als „Gewahrsamsschäden“ bezeichnet. Der Landwirt hat also wörtlich „fremdes Eigentum in seinem Gewahrsam“!
Grundsätzlich können „einfache“ Gewahrsamsschäden (reine Unfallschäden auf öffentlichen Wegen) in den einzelnen Konzepten der Betriebshaftpflichtversicherer bis zu bestimmten Versicherungssummen bereits beitragsfrei mitversichert sein.
Dies sollte jeder Landwirt entsprechend prüfen.
ACHTUNG WICHTIG!
Die „erweiterten“ Gewahrsamsschäden bieten zusätzlich auch bei Brems‑, Betriebs‑ und Bruchschäden an den geliehenen Maschinen Versicherungsschutz. Diese sind beitragspflichtig.
Ausgeschlossen bleiben die sogenannten inneren Betriebsschäden (Motor, Getriebe, Hydraulik etc.).
Schadenbeispiele
Gewahrsamsschaden:
Der Landwirt leiht ein Anbaugerät (Mähwerk) aus. Er unterschätzt die Breite des Gerätes und beschädigt dieses an einer Straßenlaterne.
Bremsschaden:
Bei einer Notbremsung verrutscht die Ladung und beschädigt die Bordwand des geliehenen Ladewagens.
Betriebsschaden:
Beim Abladen im Fahrsilo kippt der geliehene Ladewagen um.
Bruchschaden:
Es kommt zu einem Achsenbruch an einem geliehenen Anhänger.
Wichtige Ergänzungsmöglichkeiten Ihrer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht!
Bereits seit mehreren Jahren bietet die MRVV als Spezialmakler für die Landwirtschaft ihren Kunden Betriebshaftpflichtkonzepte mit diesen Einschlüssen an.
Es besteht die Möglichkeit, die erweiterten Gewahrsamsschäden mit verschiedenen Versicherungssummen (in der Regel bis max. 100.000 EUR) über die Betriebshaftpflicht preiswert mit abzusichern.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Maschinenbruchversicherung des Eigentümers gerade bei hochwertigen Maschinen unerlässlich ist und noch einen umfangreicheren Versicherungsschutz (z. B. Fehlbedienung, innere Betriebsschäden) bietet.
Die MRVV kann Ihre Betriebshaftpflichtversicherung schnell und unkompliziert analysieren.