Betriebshilfeeinsätze

Betriebshilfeeinsätze, auch dann, wenn die Kasse nicht mehr bezahlt

Ihr landwirtschaftlicher Betrieb ist durch den Ausfall einer Hauptarbeitskraft in eine Notlage geraten und die SVLFG bewilligt den Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Haushaltshilfe nicht oder nicht mehr?

Wir können Ihnen helfen!

Der Maschinenring kann Ihnen trotzdem einen Betriebshelfer oder eine Haushaltshilfe senden, wenn auf Ihren Betrieb folgende Voraussetzungen zutreffen:

Unter diesen Voraussetzungen fördert das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Einsätze. Sie selbst müssen sich nur an einem kleinen Anteil der Kosten beteiligen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem örtlichen Maschinenring.

Landesverband der Maschinenringe e.V.

Olgastraße 111
70180 Stuttgart

0711 953377-0
info@mr-bw.de