Betriebshilfeeinsätze
Betriebshilfeeinsätze, auch dann, wenn die Kasse nicht mehr bezahlt
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb ist durch den Ausfall einer Hauptarbeitskraft in eine Notlage geraten und die SVLFG bewilligt den Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Haushaltshilfe nicht oder nicht mehr?
Wir können Ihnen helfen!
Der Maschinenring kann Ihnen trotzdem einen Betriebshelfer oder eine Haushaltshilfe senden, wenn auf Ihren Betrieb folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Ihr Betrieb ist versicherungspflichtig nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Einsätze auf von der Versicherungspflicht befreiten Betrieben sind nur möglich, wenn sie Milchvieh halten.
- Die Summe der positiven Einkünfte des Betriebsleiters und seines Ehegatten ist im Durchschnitt von drei Jahren nicht höher als 48.000 € pro Jahr (bei ledigen Antragstellern 40.000 €). In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Grenze zugelassen werden.
- Für den Einsatz einer Haushaltshilfe müssen im Haushalt mindestens ein Kind unter acht Jahren oder zwei Kinder unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, leben.
Unter diesen Voraussetzungen fördert das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Einsätze. Sie selbst müssen sich nur an einem kleinen Anteil der Kosten beteiligen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem örtlichen Maschinenring.
Landesverband der Maschinenringe e.V.
Olgastraße 111
70180 Stuttgart
0711 953377-0
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